Bei einer UVV-Prüfung an gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen sind u. a. folgende Prüfpunkte zu kontrollieren:
- Bewegliche An- und Aufbauteile
- Verkehrssicherheit
- Ladungssicherung
- Warnkleidung
- Haltegriffe
- Verbandskasten
- Warndreieck
- Anweisungen
Der Umfang der Prüfungen ist erforderlichenfalls nach den betrieblichen und fahrzeugtechnischen Gegebenheiten zu ändern oder zu erweitern, insbesondere sind daneben Betriebsanleitungen und Wartungspläne der Hersteller zu beachten.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (BGV D29, bisherige VBG 12) hat der Unternehmer alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Dies hat zum Ziel, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge neben der Verkehrssicherheit auch den Anforderungen der Arbeitssicherheit gerecht werden.
Gleiches gilt auch für Hebeeinrichtungen, Hebebühnen und Tore.