Sie haben einen Unfall und sind der/die Geschädigte? Dann haben Sie das Recht auf einen Sachverständigen für Schäden und Bewertung Ihrer Wahl. Sie können uns anrufen oder eine E-Mail schicken und mit uns einen Termin am Standort des Fahrzeuges oder in der Werkstatt Ihrer Wahl vereinbaren. Sie müssen für unsere Leistungen nicht in Vorkasse gehen, da wir direkt mit der schadenregulierenden Versicherung abrechnen.
Benötigt werden zum Besichtigungstermin von Ihnen
– Angaben zum Unfallgegner (Unfallmitteilung) und die
– Fahrzeugpapiere zu Ihrem beschädigten Fahrzeug.
Wir fertigen dann die für die Schadenregulierung entsprechenden Fotos und erstellen dann das Gutachten für Sie zur Schadensregulierung mit der Versicherung.